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mehr als 1000 Beiträge seit 20.11.2005

Von wegen problemlos.

smallprint schrieb am 9. Juli 2007 8:29

> ist eben geprägt durch die Tatsache, daß jüdische Alteigentümer
> ebenfalls völlig problemlos Forderungen stellen können - sogar dann
> wenn sie an der Eigentumsumschreibung durch Verkauf mitgewirkt haben.

Entweder verfolgst du keine Nachrichten, oder du akzeptierst nur
das, was deine Vorurteile bestätigt.

Noch 65 jahre nach dem Krieg kämpfen Juden vor Gericht um
Vermögen, die ihnen die Nazis geraubt haben, und es sind
nicht alle Ansprüche erfunden.

Und ein Recht daraus abzuleiten, dass Juden an
Eigentumsumschreibungen
durch Verkauf mitgewirkt haben, ist reine Verhöhnung, so kann nur
jemand argumentieren, der die Natur der Verbrechen der Nazis an den
Juden als nichts Aussergewöhnliches ansieht.

frobisher.

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