strolch21 schrieb am 09.03.2023 20:14:
und ich empfehle Ihnen, in dem von Ihnen empfohlenen Artikel, den Abschnitt mit der Zuastzklausel 4, die von Rußland einseitig gekündigt wurde. Sowie zusätzlich den Budapester Vertrag als Rußland sich unter anderem verpflichtete keinen wirtschaftlichen Druck auf die Ukraine auszuüben und auch nicht damit zu drohen.
Apropos … die Herrschaften von der EU haben 2013 der Ukraine die Auszahlung der Kredite verweigert, weil sie ihre Reformbemühungen nicht ernsthaft genug betrieben hatte.
Soviel zum Druck der EU auf die Ukraine …
(…)
Wesentliche Reformen, unter anderem im Energiesektor, bleiben weiterhin aus, was einer der Gründe ist, warum der IWF eine Wiederaufnahme der Kredittranchen verweigert. Ein Antikorruptionsgesetz ist zwar am 14. Mai 2013 verabschiedet worden, aber das Parlament hat konkrete, von der Opposition vorgeschlagene Maßnahmen zu dessen Umsetzung abgelehnt.
(…)
Die ukrainische Führung hat bislang weder den Geist noch den Buchstaben der EU-Kritik akzeptiert, geschweige denn Schritte unternommen, ernsthaft Abhilfe zu schaffen.
https://www.swp-berlin.org/publikation/mangelnde-reformbereitschaft-in-der-ukraine-gefaehrdet-assoziierung-mit-der-eu