a) man startet keinen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg
b) wenn man einen startet, sollte man nicht überrascht sein, dass einem die Überfallenen massiv feindselig gegenübertreten
c) lässt sich eine disziplinierte, gut geführte Armee trotzdem nicht zu solchen Morden an Zivilisten hinreißen, wie sie in Butscha und anderswo in der Ukraine zu Tage treten