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mehr als 1000 Beiträge seit 13.11.2000

Re: Ja, der Generalbundesanwalt...

Naja, da konnte man noch eine Zuständigkeit herleiten.
Aber ausländische Regierungen und Militär wegen Straftaten in weiterem Ausland in der BRD an zu klagen? Welche Grundlage greift da?

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