Naja, da konnte man noch eine Zuständigkeit herleiten.
Aber ausländische Regierungen und Militär wegen Straftaten in weiterem Ausland in der BRD an zu klagen? Welche Grundlage greift da?
Naja, da konnte man noch eine Zuständigkeit herleiten.
Aber ausländische Regierungen und Militär wegen Straftaten in weiterem Ausland in der BRD an zu klagen? Welche Grundlage greift da?