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  • marasek

mehr als 1000 Beiträge seit 16.11.2001

Re: strafrechtliche Bewertung der Unterstützer Russlands gemäß StGB § 129a

Chimärenflügler schrieb am 08.04.2022 16:09:

Es ist manchen nicht klar, aber es läuft langsam auf etwas hinaus, das schon einigen IS Frauen zum Verhängnis wurde.
Da Russland einen ähnlichen Status hat, wie der sogenannte Islamische Staat - IS -, können Unterstützer und/oder Mitpropagandisten (-foristen) auf Sicht Probleme mit dem Strafrecht bekommen.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__129a.html

Der IS war eine Bürgerkriegspartei. Wir reden hier über einen zwischenstaatlichen Konflikt.
Ich sage Dir mal: hier wird nie was bei rumkommen, außer allenfalls eine Verurteilung irgendwelcher unteren Chargen in Russland. Schlicht auch, weil sich die Großmächte allesamt mit ihren "Interventionen" regelmäßig auf ähnlich wacklige Füße stellen und die Kriegsfolgen häufig ähnlich ausfallen.

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