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  • Chimärenflügler

454 Beiträge seit 03.04.2022

strafrechtliche Bewertung der Unterstützer Russlands gemäß StGB § 129a

Es ist manchen nicht klar, aber es läuft langsam auf etwas hinaus, das schon einigen IS Frauen zum Verhängnis wurde.
Da Russland einen ähnlichen Status hat, wie der sogenannte Islamische Staat - IS -, können Unterstützer und/oder Mitpropagandisten (-foristen) auf Sicht Probleme mit dem Strafrecht bekommen.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__129a.html

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