Nach dem 1. Weltkrieg hat man durch Referenden kriegerische Auseinandersetzungen vermieden bzw. schnell beendet. In Oberschlesien, Nordschleswig und Südkärnten gab es solche Volksabstimmungen, in 2 Fällen folgte die Teilung der Region.
Im Donbass und auf der Krim hat es die Abstimmungen zwar bereits gegeben, aber sie könnten unter der Kontrolle neutraler Staaten wiederholt werden. Abstimmungsberechtigt wären alle, die am 1. 2. 2022 in den betreffenden Regionen wohnhaft sind.
Was Sachs & Co vorschlagen hört sich zwar verlockend an und ähnelt mit der Unterteilung von De-facto- und De-jure-Status Vorschlägen des verstorbenen Egon Bahr, aber angesichts der gewaltigen geopolitischen Gemengelage in der Region wäre eine solche Regelung nicht praktikabel, zumal die radikalen Nationalisten der Ukraine jedes Zugeständnis an Russland als Verrat ansehen.
P.S.: Und ein Waffenstillstands-Abkommen kann nicht von einem russischen Rückzug abhängig gemacht werden. Waffenstillstand kann nur beschlossen werden unter Anerkennung der gegebenen Frontlinien. Und zur Auflösung der Frontlinien und Lösung des Konflikts bedarf es eben der Volksabstimmungen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (28.06.2022 18:18).