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Re: "Es GIBT einen EU-Bündnisfall"

karlis schrieb am 22.06.2022 13:42:

https://www.europarl.europa.eu/news/de/headlines/security/20160119STO10518/eu-bundnisfall-rechtliche-grundlagen-und-praktische-auswirkungen

Art. 42 Abs. 7 EUV
Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung, im Einklang mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen. Dies lässt den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten unberührt.

Die Verpflichtungen und die Zusammenarbeit in diesem Bereich bleiben im Einklang mit den im Rahmen der Nordatlantikvertrags-Organisation eingegangenen Verpflichtungen, die für die ihr angehörenden Staaten weiterhin das Fundament ihrer kollektiven Verteidigung und das Instrument für deren Verwirklichung ist.


Aha, Beitrittskandiat? Moralische Verpflichtung usw.... oder was?

Du kannst mich gerne an Deinem Wissen teilhaben lassen, indem Du belastbare Quellen postest. Hab bisher keine gesehen.

achtung bitte: wenn langfristige verträge gebrochen werden ("rubel") und wenn sich ein vermeintlich befreundetes nachbarland als plötzlicher terrorstaat entpuppt, tja dann gibt es im kleingedruckten gewisse klauseln, also bescheid und letzte warnung.

wir deutschen können und werden es nicht zulassen dass die ukraine zerstört wird. historisch müssen wir doch helfen, und hey, das würden wir auch für polen und russland tun (usw) denn wir sind schon lange keine feinde mehr, wir sind freunde.

für europa!

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