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  • karlis

mehr als 1000 Beiträge seit 31.10.2019

"Es GIBT einen EU-Bündnisfall"

https://www.europarl.europa.eu/news/de/headlines/security/20160119STO10518/eu-bundnisfall-rechtliche-grundlagen-und-praktische-auswirkungen

Art. 42 Abs. 7 EUV
Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung, im Einklang mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen. Dies lässt den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten unberührt.

Die Verpflichtungen und die Zusammenarbeit in diesem Bereich bleiben im Einklang mit den im Rahmen der Nordatlantikvertrags-Organisation eingegangenen Verpflichtungen, die für die ihr angehörenden Staaten weiterhin das Fundament ihrer kollektiven Verteidigung und das Instrument für deren Verwirklichung ist.


Aha, Beitrittskandiat? Moralische Verpflichtung usw.... oder was?

Du kannst mich gerne an Deinem Wissen teilhaben lassen, indem Du belastbare Quellen postest. Hab bisher keine gesehen.

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