ARR467 schrieb am 29.08.2024 23:01:
gummy12 schrieb am 29.08.2024 07:18:
BE NI schrieb am 28.08.2024 19:38:
M. M. ist die Ukraine erst mit Waffen zugeschissen, wenn Elendsky aufhört zu jammern und zu betteln.
Marschflugkörper in Kinderkrankenhäusern sind kein Beschwerdegrund?
Falls du auf das Kinderkrankenhaus in Kiew hinweisen willst, da muss ich dich entäuschen - das war kein Marschflugkörper, sondern eine (ukr/NATO) Luftabwehrrakete, die da eingeschlagen ist! Ich kenn 2 Videos, die den Anflug der Rakete zeigen. Der Einschlag ist nicht direkt zu sehen, da durch ein Hochhaus verdeckt, aber die Folgen sind ganz deutlich zu erkennnen. Es sind 4 Dinge zu sehen:
1. ein Lichtblitz, der die Gebäude (unter anderen das Kinderkrankenhaus) beleuchtet,
2. der Einschlag einer Splitterwolke in der ganzen Front des Kinderkrankenhaus bis hoch zum Dach des 10-stöckigen Gebäudes
3. ein, sich von unten, ausbreitender Feuerball,
4. eine große Rauchwolke.
Die 4 Punkte beweisen die Luftabwehrrakete!
Der Lichtblitz kommt von der Explosion des Sprengkopf, wodurch die Splitterwolke ausgelöst wurde. Erst danach kommt der Feuerball, ausgelöst vom Einschlag der Rakete, wobei das Triebwerk explodiert. Und nach dem Feuer die Rauchwolke.Der entscheidende Punkt ist die Splitterwolke. Zum Zeitpunkt der Explosion des Sprengkopf muss sich die Rakete knapp über dem Boden befunden haben mit Flugrichtung nach unten (einfach die Flugbahn weiterdenken, nachdem die Raktete hinter dem Hochhaus im Vordergrund verschwindet). Aber die Splitter sind bis hoch zum Dach des Kinderkrankenhaus geflogen. Die Rakete hat also rückwärts geschossen. Etwas was für eine Angriffsrakete unmöglich ist, die Waffenwirkung geht da immer nach vorne in Flugrichtung. Aber für eine Luftabwehrrakete ist das genau die richtige Waffenwirkung - nach hinten und eventuell noch zur Seite, wenn eine entgegenkommende Rakete getroffen werden soll - die dann in die Splitterwolke fliegt bzw. von Splittern getroffen wird.
Soso.