So weit sein Einfluß reichte, war es ein lateinisch-kirchlicher
Einfluß. Er gab seinen juristischen Rat, um die Amtswalter mit dem
character indelebilis auszustatten, die Strafrechtspflege als
Ketzergerichtsbarkeit inquisitorisch zu organisieren, den Führer zum
unfehlbaren Papst zu erheben, die Devotion vor den heiligen
Institutionen zu befestigen, die Freiheit der Gewissen zu brechen,
die Wissenschaft dem völkischen Dogma zu unterwerfen, die Jugend zum
blinden Gehorsam zu zwingen: er wandelte sich zum völkischen
Kurienkardinal, der die studierende Jugend der Zucht des strengsten
Noviziats ausgeliefert sehen wollte.
Die römisch-christlich-katholische Kirche bekam im Dritten Reich ihre
nicht weniger römisch-völkisch-katholische Konkurrenz; der Lateiner
Schmitt konnte sich auch darin zu Hause fühlen und die
Exkommunikation verschmerzen.
Freilich verdirbt es jeden Geist, wenn er die Wahrheit fest besitzt,
statt sie zu suchen. Er wird satt und träge, seine innere Federung
erschlafft und verliert die Spannung.
Es hatte den Reiz der Schmittschen Schriften vor 1933 ausgemacht, daß
sie immer eine überraschende Seite der Dinge aufzeigten, daß sie ein
bisher Verdecktes ans Licht zogen. Sie stöberten Verborgenes auf und
brachten Verdunkeltes an die Sonne. Schmitt war ein Jäger, der von
der Pirsch gewöhnlich ein seltenes Wild nach Hause brachte: man
durfte allezeit auf Überraschungen gefaßt sein. Obschon er zum
endlichen Nutzen des kommenden Dritten Reiches „entschleierte",
dankte man ihm trotzdem die Effekte, die nie ausbleiben, wenn
Schleier fallen.
Seit dem Anbruch des Dritten Reiches setzte sich Schmitts
abenteuernder Geist zur Ruhe und wurde ein dienender Geist. Er
schweifte nicht mehr mit der Geschmeidigkeit, Behendigkeit und Grazie
des Raubtiers auf selbstgebahnten Pfaden, sondern gewöhnte sich, als
ein Haustier des nationalsozialistischen Dogmas, an die Kette. Er
umschlich auf eigene Verantwortung und Gefahr keine Beute mehr, er
führte nur noch Aufträge aus. Er wurde uninteressant, wie jeder
geistige Handlanger der Machthaber es ist.
Das völkische Dogma hat in sich bei weitem nicht den geistigen Rang,
wie er immerhin dem im Feuer der griechischen Philosophie gestählten
christlichen Dogma zukommt. So wie das tiefste Fundament der
christlichen Kirche trotz aller Exzesse der Priestermacht die
Humanität ist, ist dasjenige der völkischen Kirche die Bestialität.
In die gleiche geistige Niederung, der diese Kirche und ihre Dogmen
zugeordnet sind, wird der Geist hinabgezerrt, der hier seine Gelübde
ablegt.
Schmitt verleugnete die jüdischen Freunde seiner Vergangenheit; er
tilgte in den
Neuauflagen seiner Schriften die Namen seiner jüdischen
Gewährsmänner, er setzte sich an die Spitze der Bewegung zur
Reinigung der juristischen Literatur von jüdischen Spuren. Er drang
wie ein Inquisitionsknecht in jedes jüdische Versteck. Die einstige
Intensität seines Geistes war in die Intensität einer
Wahnbesessenheit umgeschlagen; wie ein armer, irrer Sektierer sah er
hinter jedem Stein und Strauch das jüdische Gespenst. Die Geschichte
des Judentums auf deutschem Boden und übrigens auch in anderen
europäischen Ländern, sagte er im Oktober 1936 auf einer
Hochschullehrertagung, sei auf das engste mit dem Verbrechertum
verbunden. Den eigentlichen Höhepunkt habe die jüdische Kriminalität
um 1800 in den bewaffneten Räuberbanden erfahren, die, oft beritten
zu fünfzig und mehr, das Rheinland unsicher gemacht hätten. Erst die
verbesserten Polizeiverhältnisse nach den Befreiungskriegen und die
größeren Gewinnmöglichkeiten in der kapitalistischen Gesellschaft
hätten das jüdische Verbrechertum veranlaßt, sich auf unauffälligere
und einträglichere Methoden der Gaunerei umzustellen. Die nächste
Generation des Judentums habe sich in der Gründerzeit als Spekulanten
oder Betrüger betätigt oder die Verbindung mit dem Verbrechertum im
Marxismus auf erweiterter Ebene fortgesetzt. Der jüdische „Baal
Massematte", der Einbruchsleiter um 1800, sei der Vorläufer des
späteren bolschewistischen Agitationsjuden und Kommissars, der
lediglich das „Schränken" seines Ahns am Eigentum der Nichtjuden im
vergrößerten Maßstabe fortsetze. Es werde die Aufgabe der
Familienforschung sein, festzustellen, was aus der zahlreichen
Nachkommenschaft der alten jüdischen Verbrecherbanden geworden sei.
Es werde zugleich festzustellen sein, daß alle von Juden in die
Strafrechtswissenschaft hineingetragenen Tendenzen zum Schutz des
Verbrechers nichts anderes als die alte Fortsetzung der Einheit von
Judentum und Verbrechertum darstellten; es werde ferner die jüdische
Tradition, vor allem des Alten Testaments, in ihrer grundsätzlich
verbrecherischen Grundhaltung ohne taktische Rücksichten
herauszuheben sein. Erst wenn man das Judentum als volksgewordene
Kriminalität und seinen Jahwe als himmlischen Baal Massematte ohne
Scheu erkenne, löse sich das Rätsel dieses Volkes.
Nachdem Schmitt so die Fährte des Baal Massematte gefunden hatte,
kroch er als scharfgemachter nationalsozialistischer
Weltanschauungsspürhund in den Bau der juristischen Wissenschaft, um
das jüdische Ungetüm darin aufzuscheuchen.
Schmitt verstand das völkische Dogma fast ausschließlich als
Antisemitismus, und die Arteigenheit hatte für ihn den Sinn: kein
Jude zu sein. Es enthielt keine positiven germanischen Elemente; der
Wotanismus reizte ihn zum Lachen. In gewissen geschichtlichen Zeiten
waren auch fromme Katholiken vernichtungswütige Judenhasser; ganz in
deren Weise war Schmitt völkischer Antisemit. Deutscher
Antisemitismus kann Aufruhr germanischen Barbarenblutes gegen die
Überlegenheit des jüdischen Geistes sein: dann aber muß man solches
Blut in seinen Adern haben. Schmitt hat keinen Tropfen davon.
Schmitts Antisemitismus ist Stellungnahme in dem säkularen, immer
wieder aufbrechenden Kampfe Roms gegen Juda. Schmitt verteidigt nicht
germanische Reinheit und Ungebrochenheit, sondern er belagert
Jerusalem. Ihn peitscht der Haß, weil der Jude die große römische
Form zersetzte und nicht, weil er den germanischen Barbaren
überlistete.
Ende Teil 2
Einfluß. Er gab seinen juristischen Rat, um die Amtswalter mit dem
character indelebilis auszustatten, die Strafrechtspflege als
Ketzergerichtsbarkeit inquisitorisch zu organisieren, den Führer zum
unfehlbaren Papst zu erheben, die Devotion vor den heiligen
Institutionen zu befestigen, die Freiheit der Gewissen zu brechen,
die Wissenschaft dem völkischen Dogma zu unterwerfen, die Jugend zum
blinden Gehorsam zu zwingen: er wandelte sich zum völkischen
Kurienkardinal, der die studierende Jugend der Zucht des strengsten
Noviziats ausgeliefert sehen wollte.
Die römisch-christlich-katholische Kirche bekam im Dritten Reich ihre
nicht weniger römisch-völkisch-katholische Konkurrenz; der Lateiner
Schmitt konnte sich auch darin zu Hause fühlen und die
Exkommunikation verschmerzen.
Freilich verdirbt es jeden Geist, wenn er die Wahrheit fest besitzt,
statt sie zu suchen. Er wird satt und träge, seine innere Federung
erschlafft und verliert die Spannung.
Es hatte den Reiz der Schmittschen Schriften vor 1933 ausgemacht, daß
sie immer eine überraschende Seite der Dinge aufzeigten, daß sie ein
bisher Verdecktes ans Licht zogen. Sie stöberten Verborgenes auf und
brachten Verdunkeltes an die Sonne. Schmitt war ein Jäger, der von
der Pirsch gewöhnlich ein seltenes Wild nach Hause brachte: man
durfte allezeit auf Überraschungen gefaßt sein. Obschon er zum
endlichen Nutzen des kommenden Dritten Reiches „entschleierte",
dankte man ihm trotzdem die Effekte, die nie ausbleiben, wenn
Schleier fallen.
Seit dem Anbruch des Dritten Reiches setzte sich Schmitts
abenteuernder Geist zur Ruhe und wurde ein dienender Geist. Er
schweifte nicht mehr mit der Geschmeidigkeit, Behendigkeit und Grazie
des Raubtiers auf selbstgebahnten Pfaden, sondern gewöhnte sich, als
ein Haustier des nationalsozialistischen Dogmas, an die Kette. Er
umschlich auf eigene Verantwortung und Gefahr keine Beute mehr, er
führte nur noch Aufträge aus. Er wurde uninteressant, wie jeder
geistige Handlanger der Machthaber es ist.
Das völkische Dogma hat in sich bei weitem nicht den geistigen Rang,
wie er immerhin dem im Feuer der griechischen Philosophie gestählten
christlichen Dogma zukommt. So wie das tiefste Fundament der
christlichen Kirche trotz aller Exzesse der Priestermacht die
Humanität ist, ist dasjenige der völkischen Kirche die Bestialität.
In die gleiche geistige Niederung, der diese Kirche und ihre Dogmen
zugeordnet sind, wird der Geist hinabgezerrt, der hier seine Gelübde
ablegt.
Schmitt verleugnete die jüdischen Freunde seiner Vergangenheit; er
tilgte in den
Neuauflagen seiner Schriften die Namen seiner jüdischen
Gewährsmänner, er setzte sich an die Spitze der Bewegung zur
Reinigung der juristischen Literatur von jüdischen Spuren. Er drang
wie ein Inquisitionsknecht in jedes jüdische Versteck. Die einstige
Intensität seines Geistes war in die Intensität einer
Wahnbesessenheit umgeschlagen; wie ein armer, irrer Sektierer sah er
hinter jedem Stein und Strauch das jüdische Gespenst. Die Geschichte
des Judentums auf deutschem Boden und übrigens auch in anderen
europäischen Ländern, sagte er im Oktober 1936 auf einer
Hochschullehrertagung, sei auf das engste mit dem Verbrechertum
verbunden. Den eigentlichen Höhepunkt habe die jüdische Kriminalität
um 1800 in den bewaffneten Räuberbanden erfahren, die, oft beritten
zu fünfzig und mehr, das Rheinland unsicher gemacht hätten. Erst die
verbesserten Polizeiverhältnisse nach den Befreiungskriegen und die
größeren Gewinnmöglichkeiten in der kapitalistischen Gesellschaft
hätten das jüdische Verbrechertum veranlaßt, sich auf unauffälligere
und einträglichere Methoden der Gaunerei umzustellen. Die nächste
Generation des Judentums habe sich in der Gründerzeit als Spekulanten
oder Betrüger betätigt oder die Verbindung mit dem Verbrechertum im
Marxismus auf erweiterter Ebene fortgesetzt. Der jüdische „Baal
Massematte", der Einbruchsleiter um 1800, sei der Vorläufer des
späteren bolschewistischen Agitationsjuden und Kommissars, der
lediglich das „Schränken" seines Ahns am Eigentum der Nichtjuden im
vergrößerten Maßstabe fortsetze. Es werde die Aufgabe der
Familienforschung sein, festzustellen, was aus der zahlreichen
Nachkommenschaft der alten jüdischen Verbrecherbanden geworden sei.
Es werde zugleich festzustellen sein, daß alle von Juden in die
Strafrechtswissenschaft hineingetragenen Tendenzen zum Schutz des
Verbrechers nichts anderes als die alte Fortsetzung der Einheit von
Judentum und Verbrechertum darstellten; es werde ferner die jüdische
Tradition, vor allem des Alten Testaments, in ihrer grundsätzlich
verbrecherischen Grundhaltung ohne taktische Rücksichten
herauszuheben sein. Erst wenn man das Judentum als volksgewordene
Kriminalität und seinen Jahwe als himmlischen Baal Massematte ohne
Scheu erkenne, löse sich das Rätsel dieses Volkes.
Nachdem Schmitt so die Fährte des Baal Massematte gefunden hatte,
kroch er als scharfgemachter nationalsozialistischer
Weltanschauungsspürhund in den Bau der juristischen Wissenschaft, um
das jüdische Ungetüm darin aufzuscheuchen.
Schmitt verstand das völkische Dogma fast ausschließlich als
Antisemitismus, und die Arteigenheit hatte für ihn den Sinn: kein
Jude zu sein. Es enthielt keine positiven germanischen Elemente; der
Wotanismus reizte ihn zum Lachen. In gewissen geschichtlichen Zeiten
waren auch fromme Katholiken vernichtungswütige Judenhasser; ganz in
deren Weise war Schmitt völkischer Antisemit. Deutscher
Antisemitismus kann Aufruhr germanischen Barbarenblutes gegen die
Überlegenheit des jüdischen Geistes sein: dann aber muß man solches
Blut in seinen Adern haben. Schmitt hat keinen Tropfen davon.
Schmitts Antisemitismus ist Stellungnahme in dem säkularen, immer
wieder aufbrechenden Kampfe Roms gegen Juda. Schmitt verteidigt nicht
germanische Reinheit und Ungebrochenheit, sondern er belagert
Jerusalem. Ihn peitscht der Haß, weil der Jude die große römische
Form zersetzte und nicht, weil er den germanischen Barbaren
überlistete.
Ende Teil 2