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  • RyseSlade

mehr als 1000 Beiträge seit 03.05.2002

Re: Homeoffice

Zuerst vom Arbeitgeber bescheinigen lassen, dass in der Firma kein Arbeitsplatz für den Mitarbeiter bereit steht. Das sollte für den Arbeitgeber kein Problem darstellen, weil dieser wegen Corona sowieso häufig Home Office zur Pflicht erklärt hat - somit steht im Büro ja faktisch kein Platz zur Verfügung. Also schriftlich geben lassen. Sollte das Finanzamt dann noch ablehnen - Widerspruch einlegen.

Ich arbeite seit vielen Jahren überwiegend im Home Office und das wurde ohne Diskussion anerkannt. Widerspruch musste ich auch schon mehrfach einlegen - nicht wegen Home Office - aber das lässt sich eigentlich auch so klären ohne zu klagen, weil die Leute im Finanzamt durchaus gesprächsbereit sind.

Zum konkreten Fall kann ich nichts sagen ohne nähere Details zu kennen. Vielleicht würde schon die Bescheinigung vom Arbeitgeber ausreichen um das Thema zu klären...

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