Fahrkosten sind unabdingbar, um das Erwerbseinkommen zu erzielen.
Das ist nicht so. Es kann jederzeit ein Quartier in Fußreichweite der Firma bezogen werden.
Die Fahrtkosten entstehen, weil man sich freiwillig den Luxus einer weit von der Firma entfernten Wohnung leistet.
So wie die Wohnung ist auch der Arbeitsweg bereits mit dem Grundfreibetrag abgegolten.