Isidorus schrieb am 21.01.2018 10:40:
Mein Lebensmittelpunkt richtet sich nicht nach meinem Arbeitgeber.
Das ist dein gutes Recht, dir diesen privaten Luxus zu gönnen.
Aber genau das ist das auch: Privater Luxus, der nicht steuerlich gefördert zu werden braucht.
Hmm. Wie wäre es, wenn Arbeitgeber einfach dazu verpflichtet würden, auf dem Werksgelände oder in fußläufiger Entfernung dazu entsprechende Wohnheime für die Angestellten zur Verfügung zu stellen? Die könnten zur allgemeinen Kostenersparnis auch mit Gemeinschaftsküchen versehen werden.
Natürlich sind dann Lebensentwürfe wie zwei bei unterschiedlichen Arbeitgebern arbeitende Angestellte nicht mehr realisierbar, aber das ist ja auch nur privater Luxus.