Ansicht umschalten
Avatar von exkoelner
  • exkoelner

mehr als 1000 Beiträge seit 28.06.2012

Hatte Schachtschneider doch recht?

Er hatte gegen den Lissabonvertrag geklagt, u.a. weil:

"Schachtschneider: Ich sollte vorausschicken, dass in Artikel 2 Absatz 2 zwar die Verurteilung der Todesstrafe und das Verbot der Hinrichtung geregelt sind. Allerdings gibt es nun eine in das Vertragswerk von Lissabon aufgenommene Erklärung zu diesem Artikel, die aus der Menschenrechtskonvention (EMRK) von 1950 stammt. Dort heißt es, dass eine Tötung unter anderem nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet wird, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die erforderlich ist, um jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen oder einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen. In einem zugehörigen Protokoll steht zudem, dass ein Staat in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen kann, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden. An einer Stelle ist ausdrücklich davon die Rede, dass die Erläuterungen, die als Anleitung für die Auslegung der Charta verfasst wurden, von den Gerichten der EU und der Mitgliedsstaaten gebührend zu berücksichtigen sind. Es gibt noch zwei weitere Stellen in den Regelwerken, die das unterstützen."

https://www.nordbayern.de/die-eu-offnet-der-todesstrafe-eine-hinterture-1.570979

Ich habe das alles ja damals, 2009, für Quatsch gehalten. Aber bei den aktuell medial forcierten Versuchen wegen ner dämlichen Grippewelle EU weit überall Bürgerkriegsähnliche Zustände zu provozieren, bzw. in Kauf zu nehmen und immer weiter zu polarisieren, bin ich mir nicht mehr so sicher ... die Bilder aus Rom und anderen Städten sind ja schon besorgniserregend. Und EU-Politik schüttet immer weiter Benzin ins Feuer, warum?

Bewerten
- +
Ansicht umschalten