Der Paraklet von Kaborka schrieb am 8. Juli 2005 15:54
> Und? Eine Unterlassungserklärung kann jeder erwirken, ob er im Recht
> ist oder nicht.
Da kennt wohl einer den Unterschied zwischen einer einstweiligen
Verfügung und einer *freiwillig* abgegebenen Unterlassungserklärung
nicht.
> Und? Eine Unterlassungserklärung kann jeder erwirken, ob er im Recht
> ist oder nicht.
Da kennt wohl einer den Unterschied zwischen einer einstweiligen
Verfügung und einer *freiwillig* abgegebenen Unterlassungserklärung
nicht.