Es wäre so schön, an dieser stelle etwas "geheimbündlerisches" zu
formulieren,
doch immerhin geht es ja um verschwörungstheorien und ich werde mir
diesen gag verkneifen.
Die analyse des textes von "peppone" soll helfen, aus der diskussion,
die vorgeblich um die artikel von
M. Bröckers, den 9/11 und "VT" geht, wieder eine politische
diskussion zu machen.
Wie schon von mehreren forenteilnehmern festgestellt wurde, geht es
den "kameraden" in erster linie nicht um eine inhaltliche diskussion.
Die beispiele der beleidigung, diffamierung und verleumdung von
diskutanten sind so zahlreich, dass ich mir eine aufzählung schenken
kann.
Nahe liegt die einschätzung, die leicht psychopathische grundstruktur
der kameraden lege ihnen diesen stil nahe.
Doch meiner ansicht nach, würde dies den befund unzulässig verkürzen.
1. Die grundstruktur einer rede der kameraden ist das offiziöse
raunen:
> Die Strategie: das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung wird von den
> Apologeten des VT-Kults bis an die Schmerzgrenze überbeansprucht und
> gedehnt,
Ein offiziell und objektiv klingender tatbestand, nämlich das
grundrecht auf freie meinungsäusserung wird benannt, um seine
gefährdung zu beklagen.
Interessant ist hier in erster linie, in welche position sich der
rauner begibt.
Nicht etwa als verteidiger der meinungsfreiheit, sondern vorgeblich
als richter.
Nun können wir über die falsche reihenfolge der "dehnung" und
*demzufolge* "überbeanspruchung" hinwegsehen, um uns zu fragen:
wodurch?
> die Artikel und Beiträge dieser Clientel sind m.E. gespickt
> mit antisemitischen Suggestionen,
Nun verlässt der rauner die eingenommene scheinobjektive position und
äussert unter dem kürzel für "meines erachtens" versteckt...seine
meinung.
All das offiziöse vorgeplänkel war demnach völlig überflüssig.
Es sollte aber den *anschein* erwecken, der verfasser stünde als
richter des spektrums an zulässigen meinungsäusserungen zur verfügung
- ein klarer fall von amtsanmassung.
Aber ist denn *seine* meinung durch das recht auf freie
meinungsäusserung gedeckt?
Handelt es sich nicht vielmehr um den *straftatbestände* der
beleidigung und verleumdung?
Das ist wegen des sprachlichen ungetüms der "antisemitischen
suggestion" schwer zu entscheiden.
Helft mir mal!
Was soll das sein?
Wie suggeriert man antisemitismus?
Ist der antisemitismus generell suggeriert?
Oder ist die suggestion an sich antisemitisch?
In der regel verrät genau eine solche - gewollte - sprachliche
ungenauigkeit den mangel an gewollter begrifflicher differenzierung.
Was "antisemitismus" ist und wer ein "antisemit", ist entgegen der
auffassungen des kameraden begrifflich bestimmbar:
"Antisemitismus: allgemeine Feindseligkeit gegenüber den Juden als
Volk oder Gemeinschaft, die zu Pogromen, rechtlicher Ungleichstellung
oder einer Abwertung ihrer Religion führen kann und in der Geschichte
auch immer wieder geführt hat;
als Antisemitismus muss aber auch jede Herabsetzung von Juden anhand
künstlich konstruierter physischer oder moralischer
Bewertungskriterien, das Überstülpen stereotyper Klassifizierungen
über die Vielheit von Einzelwesen und Gruppen, die das Judentum
ebenso wie die israelische Gesellschaft ausmachen, sowie –
zuallererst in Deutschland und Österreich – jeder Versuch, die Tragik
der Vernichtung von Juden in der Schoah zu relativieren oder (da dies
einer Relativierung und somit einem Ausweichen vor historischer
Verantwortung gleichkäme) eine "Normalisierung" des geschichtlichen
Verhältnisses zwischen der deutschen Nation einerseits und dem
jüdischen Volk andererseits (bzw. der österreichischen Nation
einerseits und dem jüdischen Volk andererseits) zu erzwingen."
Quelle: hagalil.com
und - das sei hinzugefügt - als straftatbestand der volksverhetzung
nach §130 stgb jederzeit verfolgt werden.
Wieso wimmelt es dann nicht von anzeigen gegen die inkriminierten
antisemiten auf diesem forum?
Weil die vor gericht keinerlei bestand hätten und das wissen die
kameraden auch.
Denn gerichte würden sehr wohl nach der begriffsbestimmung von
antisemitismus verfahren und nicht nach den hirngespinsten der
kameraden.
Aber weil der kamerad so *tut*, als sei dem nicht so, als gäbe es
keine diskussion und keine klar umrissenen grenzen, als könne er
diese definition jederzeit künstlich, ad hoc und individuell setzen,
verbleibt die deutungshoheit über die *zuschreibung* des
antisemitismus scheinbar bei den kameraden.
Es handelt sich also um die form eines intellektuellen betruges.
Und so funktioniert das raunen, das ungefähre, nicht bestimmbare,
auch nur immer wieder mit der anrufung des offiziellen, der macht.
Staf
formulieren,
doch immerhin geht es ja um verschwörungstheorien und ich werde mir
diesen gag verkneifen.
Die analyse des textes von "peppone" soll helfen, aus der diskussion,
die vorgeblich um die artikel von
M. Bröckers, den 9/11 und "VT" geht, wieder eine politische
diskussion zu machen.
Wie schon von mehreren forenteilnehmern festgestellt wurde, geht es
den "kameraden" in erster linie nicht um eine inhaltliche diskussion.
Die beispiele der beleidigung, diffamierung und verleumdung von
diskutanten sind so zahlreich, dass ich mir eine aufzählung schenken
kann.
Nahe liegt die einschätzung, die leicht psychopathische grundstruktur
der kameraden lege ihnen diesen stil nahe.
Doch meiner ansicht nach, würde dies den befund unzulässig verkürzen.
1. Die grundstruktur einer rede der kameraden ist das offiziöse
raunen:
> Die Strategie: das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung wird von den
> Apologeten des VT-Kults bis an die Schmerzgrenze überbeansprucht und
> gedehnt,
Ein offiziell und objektiv klingender tatbestand, nämlich das
grundrecht auf freie meinungsäusserung wird benannt, um seine
gefährdung zu beklagen.
Interessant ist hier in erster linie, in welche position sich der
rauner begibt.
Nicht etwa als verteidiger der meinungsfreiheit, sondern vorgeblich
als richter.
Nun können wir über die falsche reihenfolge der "dehnung" und
*demzufolge* "überbeanspruchung" hinwegsehen, um uns zu fragen:
wodurch?
> die Artikel und Beiträge dieser Clientel sind m.E. gespickt
> mit antisemitischen Suggestionen,
Nun verlässt der rauner die eingenommene scheinobjektive position und
äussert unter dem kürzel für "meines erachtens" versteckt...seine
meinung.
All das offiziöse vorgeplänkel war demnach völlig überflüssig.
Es sollte aber den *anschein* erwecken, der verfasser stünde als
richter des spektrums an zulässigen meinungsäusserungen zur verfügung
- ein klarer fall von amtsanmassung.
Aber ist denn *seine* meinung durch das recht auf freie
meinungsäusserung gedeckt?
Handelt es sich nicht vielmehr um den *straftatbestände* der
beleidigung und verleumdung?
Das ist wegen des sprachlichen ungetüms der "antisemitischen
suggestion" schwer zu entscheiden.
Helft mir mal!
Was soll das sein?
Wie suggeriert man antisemitismus?
Ist der antisemitismus generell suggeriert?
Oder ist die suggestion an sich antisemitisch?
In der regel verrät genau eine solche - gewollte - sprachliche
ungenauigkeit den mangel an gewollter begrifflicher differenzierung.
Was "antisemitismus" ist und wer ein "antisemit", ist entgegen der
auffassungen des kameraden begrifflich bestimmbar:
"Antisemitismus: allgemeine Feindseligkeit gegenüber den Juden als
Volk oder Gemeinschaft, die zu Pogromen, rechtlicher Ungleichstellung
oder einer Abwertung ihrer Religion führen kann und in der Geschichte
auch immer wieder geführt hat;
als Antisemitismus muss aber auch jede Herabsetzung von Juden anhand
künstlich konstruierter physischer oder moralischer
Bewertungskriterien, das Überstülpen stereotyper Klassifizierungen
über die Vielheit von Einzelwesen und Gruppen, die das Judentum
ebenso wie die israelische Gesellschaft ausmachen, sowie –
zuallererst in Deutschland und Österreich – jeder Versuch, die Tragik
der Vernichtung von Juden in der Schoah zu relativieren oder (da dies
einer Relativierung und somit einem Ausweichen vor historischer
Verantwortung gleichkäme) eine "Normalisierung" des geschichtlichen
Verhältnisses zwischen der deutschen Nation einerseits und dem
jüdischen Volk andererseits (bzw. der österreichischen Nation
einerseits und dem jüdischen Volk andererseits) zu erzwingen."
Quelle: hagalil.com
und - das sei hinzugefügt - als straftatbestand der volksverhetzung
nach §130 stgb jederzeit verfolgt werden.
Wieso wimmelt es dann nicht von anzeigen gegen die inkriminierten
antisemiten auf diesem forum?
Weil die vor gericht keinerlei bestand hätten und das wissen die
kameraden auch.
Denn gerichte würden sehr wohl nach der begriffsbestimmung von
antisemitismus verfahren und nicht nach den hirngespinsten der
kameraden.
Aber weil der kamerad so *tut*, als sei dem nicht so, als gäbe es
keine diskussion und keine klar umrissenen grenzen, als könne er
diese definition jederzeit künstlich, ad hoc und individuell setzen,
verbleibt die deutungshoheit über die *zuschreibung* des
antisemitismus scheinbar bei den kameraden.
Es handelt sich also um die form eines intellektuellen betruges.
Und so funktioniert das raunen, das ungefähre, nicht bestimmbare,
auch nur immer wieder mit der anrufung des offiziellen, der macht.
Staf