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325 Beiträge seit 10.05.2005

Frage


> Der Paraklet verwechselt die Unterlassenserklärung wohl mit dem
> Anspruch auf  presserechtliche Gegendarstellung, in welcher der
> Berechtigte nach Belieben Prosa verbreiten darf.

Das wäre auch noch ne Variante, wenn Dr. Kellerbauer
Gegendarstellungen in seine Website einbauen müsste.

Wie verhält es sich damit, daß er Bilder ohne Quellennachweise bzw.
Urheberrechte veröffentlicht ?

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