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  • Freiheit wird in Hanf gemessen

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DBDDHKP

Der Paraklet von Kaborka schrieb am 8. Juli 2005 15:54

> Und? Eine Unterlassungserklärung kann jeder erwirken, ob er im Recht
> ist oder nicht.

Da kennt wohl einer den Unterschied zwischen einer einstweiligen
Verfügung und einer *freiwillig* abgegebenen Unterlassungserklärung
nicht.

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