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  • ewuewu

888 Beiträge seit 14.03.2001

Dr. Ralf K. im Netz

hat sich immerhin , wenn ich es richtig verstanden habe, bereit
erklärt einen netten Haufen Euronen ohne Widerspruch zu zahlen, wenn
er die kritisierten Behauptungen wiederholt.

'Vermute auch mal, dass man vor deutschen Gerichten, wenn man Bezug
auf ein Buch nimmt, dass es garnicht gibt, eher schlechte Karten
haben könnte.

Ich weiß auch nicht, welche Bedeutung eine solche
Unterlassungserklärung in Kaborka haben könnte. Die Bedeutung in der
BRD scheint mir eindeutig zu sein.

Außer es findet sich ein Anwalt, der begründet, dass Gegenteil sei
eigentlich der Fall.
Aber dies ist nun wieder ein weites Feld.....
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