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935 Beiträge seit 17.06.2004

Kein Fall für den Anwalt, sondern für den Psychiater.

kellerbrecher schrieb am 8. Juli 2005 22:49

> Das wäre auch noch ne Variante, wenn Dr. Kellerbauer
> Gegendarstellungen in seine Website einbauen müsste.

Muss er sogar. (Medienrecht gilt auch im Internet.) Aber nur dann,
wenn es ein Berechtigter von ihm verlangt. Solange er nur in seinem
Sandkasten auf seiner eskapistischen Homepage spielt und man ihn nach
spätestens drei Postings nicht mehr ganz für voll nehmen kann, tun
die Berechtigten ganz gut daran, diesen Zeitgenossen mit vornehmer
Zurückhaltung zu ignorieren. Wozu solche Leute publizistisch
aufwerten?

Soweit ersichtlich ist der inzwischen anwaltlich beratene Ralf
wenigstens auf seiner Homepage so vorsichtig geworden, seine "Gegner"
nicht namentlich zu nennen (was für eine seriöse Auseinandersetzung
erforderlich wäre) oder exakt zu zitieren (was er vermutlich gar
nicht kann), sondern blökt einfach in der Gegend rum. Rumblöken ist
aber nicht ungesetzlich.

> Wie verhält es sich damit, daß er Bilder ohne Quellennachweise bzw.
> Urheberrechte veröffentlicht ?

Ralf ist kein Fall für den Anwalt, sondern für den Psychiater.

Wenn ich der Ralf wäre, ich täte mir mal die Bücher von Christian C.
Walter besorgen und auf meiner Homepage die "119 Fragen" abarbeiten.
Walter haben die 911-Trolls bislang noch nicht angegriffen, da er 1.)
sich ausreichend Zeit zum recherchieren geleistet hat und 2.) unter
Pseudonym schreibt, so dass ihn niemand durch Polemik angreifen kann.
Walter enthält sich jeglicher Spekulation und bietet praktisch keine
Angriffsfläche für Kindsköpfe.

Was ich auf Ralfis Homepage aber wirklich vermisse ist seine
Promotionsurkunde. Ohne Vorlage einer solchen würde ich nicht
ernsthaft auf die Idee kommen, einen unterirdischen Agrartechniker
als "Dr." zu bezeichnen.

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