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  • MartinP

mehr als 1000 Beiträge seit 06.01.2000

Blauäugig

ISBN_3937229345 schrieb am 8. März 2008 2:25
....

> > Probieren wir's doch einfach mal aus – denn rückgängig zu machen sind
> > solche Verkäufe nie, jedenfalls nicht ohne starke finanzielle Einbussen.
> Falsch. Das Grundgesetz erlaubt jede Form von Enteignungen zum Schutz
> des Allgemeinwohls.

....
Naja:

1) Wie oft ist dies gegenüber einer Kapitalgesellschaft seit
Inkrafttreten des GG schon gemacht worden?
Die Enteignung wird eher dazu genutzt, rebellischen Bauern ihr Land
für ein Atomkraftwerk oder eine Umgehungsstraße abzunehmen.
Und das DARF nach gültiger Rechtsprechnung nicht Entschädigungslos
erfolgen, sondern nach Marktpreisen. Woher soll der Staat das Geld
nehmen, die Wohnungen für die dreifache Summe (Meine Vermutung)
zurückzukaufen.

2) Die Europäische Verfassung wird Enteignungen erschweren. Da diese
höher als das GG steht, ist dieser Weg spätestens nach deren
Ratifizierung versperrt.


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