als REINE Gewerbegebiete.
Stattdessen die Emmisions- und Immisionsbestimmungen so lassen, in
diesen Gebieten aber auch Wohnen, Einkaufen, Gastronomie usw.
zulassen. Die Emmisonsbealstung als Grundienstbarkeit eben eintragen,
ggf. als Teil der Baugenhemigungen. Gilt auch im Bezug zur
Landwirtschaft, wer ins "Grüne" zieht muß Kuhgebrülle, Schweineduft
und Erntestaub eben IMMER akzeptieren.
Wer in der Schlafsiedlung wohnen möchte kann das ja machen, hat aber
dann weite Wege zu Geschäften, Kneipen usw.
Sollte nicht jammmern wenn er als Senior ohne PKW aufgeschmissen ist,
ja jammern ist zulässig, aber nicht darauf reagieren als mit "selber
schuld, tschüss"!...
Stattdessen die Emmisions- und Immisionsbestimmungen so lassen, in
diesen Gebieten aber auch Wohnen, Einkaufen, Gastronomie usw.
zulassen. Die Emmisonsbealstung als Grundienstbarkeit eben eintragen,
ggf. als Teil der Baugenhemigungen. Gilt auch im Bezug zur
Landwirtschaft, wer ins "Grüne" zieht muß Kuhgebrülle, Schweineduft
und Erntestaub eben IMMER akzeptieren.
Wer in der Schlafsiedlung wohnen möchte kann das ja machen, hat aber
dann weite Wege zu Geschäften, Kneipen usw.
Sollte nicht jammmern wenn er als Senior ohne PKW aufgeschmissen ist,
ja jammern ist zulässig, aber nicht darauf reagieren als mit "selber
schuld, tschüss"!...