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  • Weserpirat

mehr als 1000 Beiträge seit 26.07.2005

Nicht Wohnenmüssen neben der Schweinemastanlage,

es ist Sache der Mieter und/oder Erbauer dort zu wohnen oder nicht.

Aber ob Elektrofertigung, Bäckerei, Textil, KFZ-Handel, Maschinenbau
usw., es geht darum dort Wohnen oder Gastronomie usw. als zu lässig
zu erklären, nicht um den Zawang dort wohnen zu müssen.

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