Regelsatz - Erste Berechnung nach dem BVerfG-Urteil vom 9. Februar
von einem Mitglied des Deutschen Sozialgerichtstages
Die Berechnung nahm Gutachter Dipl.Kfm. Rüdiger Böker, Mitglied des
Deutschen Sozialgerichtstages vor. Er hat auch die
Kläger-Stellungnahmen für Thomas Kallay gegenüber dem
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) abgegeben.
Die heute vorgelegten Neuberechnungen des Hartz IV-Regelsatzes wurden
auf Basis der Zahlengrundlage vorgenommen, die auch die
Bundesregierung verwendet hat: die Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe (EVS) 2003. „Realitätsgerecht“, wie die
Verfassungsrichter es anmahnten, sind insbesondere die absurden
Abzüge der Bundesstatistiker – wie Pelzmäntel, Segelflugzeuge,
Motorboote usw. – herausgerechnet worden.
„Ergebnis:
der bisherige Regelsatz ist „evident unzureichend“, denn die Vorgaben
offenbaren eine Unterdeckung von 272 €.“
Für seine Berechnung hat Rüdiger Böker sämtliche Vorgaben der
Verfassungsrichter zu den einzelnen Regalsatz-Abteilungen
berücksichtigt – insbesondere die zahlreichen Rügen an den
realitätsfernen Kürzungen – und darüber hinaus die geforderte
Inflationsrate berücksichtigt.
http://www.chefduzen.de/tk/Stellungnahme_Boeker/RB-Umsetzung-des_Urte
ils_des_BVerfG-1-BvL-1-09-mit-EVS-2003.pdf
von einem Mitglied des Deutschen Sozialgerichtstages
Die Berechnung nahm Gutachter Dipl.Kfm. Rüdiger Böker, Mitglied des
Deutschen Sozialgerichtstages vor. Er hat auch die
Kläger-Stellungnahmen für Thomas Kallay gegenüber dem
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) abgegeben.
Die heute vorgelegten Neuberechnungen des Hartz IV-Regelsatzes wurden
auf Basis der Zahlengrundlage vorgenommen, die auch die
Bundesregierung verwendet hat: die Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe (EVS) 2003. „Realitätsgerecht“, wie die
Verfassungsrichter es anmahnten, sind insbesondere die absurden
Abzüge der Bundesstatistiker – wie Pelzmäntel, Segelflugzeuge,
Motorboote usw. – herausgerechnet worden.
„Ergebnis:
der bisherige Regelsatz ist „evident unzureichend“, denn die Vorgaben
offenbaren eine Unterdeckung von 272 €.“
Für seine Berechnung hat Rüdiger Böker sämtliche Vorgaben der
Verfassungsrichter zu den einzelnen Regalsatz-Abteilungen
berücksichtigt – insbesondere die zahlreichen Rügen an den
realitätsfernen Kürzungen – und darüber hinaus die geforderte
Inflationsrate berücksichtigt.
http://www.chefduzen.de/tk/Stellungnahme_Boeker/RB-Umsetzung-des_Urte
ils_des_BVerfG-1-BvL-1-09-mit-EVS-2003.pdf