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  • Werni06

198 Beiträge seit 28.11.2008

Re: Laut SGB III § 46 auf 260,- EUR jährlich gedeckelt, oder?

Cyrus V. Miller schrieb am 12. April 2013 17:11

> Wie deckt sich das mit Eingliederungsvereinbarungen, in denen gerne
> pauschal ab 20 Bewerbungen pro Monat gefordert werden?

> Das wären dann MINDESTENS 1000 - 1200 Euro im Jahr, von denen nur
> 260,- erstattet werden.

Und selbst die 260€ subd eine "bis zu"-Angabe,d.h. jedes Jobcenter
kann selbst festlegen,wieviel sie wirklich auszahlen. In "meinem" JC
werden schon seit Jahren maximal 200€ pro Jahr ausgezahlt...und auch
die nur nach *vorheriger* Antragstellung,bei der idiotischerweise
gleich Namen und Adresse der Firma verlangt wird. Nun,da man nicht
schon am Jahresanfang wissen kann,wo man sich zum Jahresende
bewirbt,hieße das faktisch,daß man vor jeder einzelnen Bewerbung erst
den Antrag stellen muss. Kommt besonders gut,wenn es sich um eine
kurzfristige Bewerbung handelt. Da heißt es dann: Job weg oder
Bewerbungskostenerstattung weg.
Auch die Höhe stinkt zum Himmel,denn auch hier wird mit der "bis
zu"-Klausel gearbeitet. Bis zu 5€ werden als angemessen betrachtet.
Davon geht schon die Hälfte für das Passfoto drauf (hab erst kürzlich
wieder beim Fotographen 9,80€ für 4 Bilder bezahlt). Wenn ich dann so
dämliche Tips lese wie "Fotos und Mappen kann man doch
wiederverwerten!",könnte ich einfach k*tzen. Denn falls man überhaup
mal eine Antwort/Absage bekommt,fehlen die Unterlegen entweder
komplett oder es liegen nur Anschreiben/Lebenslauf drin,die Mappe
fehlt.  

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