Peter Sneider schrieb am 12. April 2013 11:52
> Thomas Philips Restposten hat gerne mal Kartoffelsäcke zu sagenhaften
> 15-20ct/kg im Angebot. Auch das ist überprüfbar. Sprich: Wenn hier
> einer lügt, so bin nicht ich es.
Und damit hast du schon gut erläutert, wieso die Rechnung eine von
vielen ist, die wahlweise aufgehen kann und wahlweise nicht. Wieso?
Weil _ein Angebot in der Nähe von München_ (Beispiel) nicht zeigen
kann, wie es in Fassberg aussieht, weil der Tarif des ÖPNV in
Stuttgart nicht mit dem in Osnabrück verglichen werden kann usw -
weil der eine seinen Supermarkt gleich in der Nähe hat, der nächste
kommt nur mit dem Bus hin, der 2-3mal pro Tag fährt und daher z.B.
zusätzliche Kosten anfallen so man nicht 3 Stunden warten will bis
der Termin beim Arbeitsaemtchen ist usw. usf.
All diese Modellrechnungen gehen halt von _einer_ Situation aus. mal
von der topfitten Asketin, mal von dem kaffeesüchtigen Herrn in
woauchimmer, mal von dem Biofreak in der Nähe der nächsten U-Bahn
usw. usf.
ALG II-Sätze gelten aber für _alle_ ALG II-Bezieher und da zeig sich
eben das Problem. Die Ernährung für den anspruchslosen Kaffeejunkie,
der sich ansonsten nur aus Tüten, Dosen und Gläsern ernährt, muss aus
genauso viel Geld finanziert werden wie die Ernährung für jemanden,
der Wert auf Gesundes legt; der ÖPNV-Satz muss in Poitzen genauso
reichen wie in Hamburg usw.
Insofern ist deine Rechnung bzw. die von dir vorgestellte Rechnung
nur eine Rechnung, wie es ggf. für eine bestimmte Person mit den
Vorgaben X funktionieren kann, aber nicht wie es für alle ALG
II-Bezieher funktionieren kann.
> Thomas Philips Restposten hat gerne mal Kartoffelsäcke zu sagenhaften
> 15-20ct/kg im Angebot. Auch das ist überprüfbar. Sprich: Wenn hier
> einer lügt, so bin nicht ich es.
Und damit hast du schon gut erläutert, wieso die Rechnung eine von
vielen ist, die wahlweise aufgehen kann und wahlweise nicht. Wieso?
Weil _ein Angebot in der Nähe von München_ (Beispiel) nicht zeigen
kann, wie es in Fassberg aussieht, weil der Tarif des ÖPNV in
Stuttgart nicht mit dem in Osnabrück verglichen werden kann usw -
weil der eine seinen Supermarkt gleich in der Nähe hat, der nächste
kommt nur mit dem Bus hin, der 2-3mal pro Tag fährt und daher z.B.
zusätzliche Kosten anfallen so man nicht 3 Stunden warten will bis
der Termin beim Arbeitsaemtchen ist usw. usf.
All diese Modellrechnungen gehen halt von _einer_ Situation aus. mal
von der topfitten Asketin, mal von dem kaffeesüchtigen Herrn in
woauchimmer, mal von dem Biofreak in der Nähe der nächsten U-Bahn
usw. usf.
ALG II-Sätze gelten aber für _alle_ ALG II-Bezieher und da zeig sich
eben das Problem. Die Ernährung für den anspruchslosen Kaffeejunkie,
der sich ansonsten nur aus Tüten, Dosen und Gläsern ernährt, muss aus
genauso viel Geld finanziert werden wie die Ernährung für jemanden,
der Wert auf Gesundes legt; der ÖPNV-Satz muss in Poitzen genauso
reichen wie in Hamburg usw.
Insofern ist deine Rechnung bzw. die von dir vorgestellte Rechnung
nur eine Rechnung, wie es ggf. für eine bestimmte Person mit den
Vorgaben X funktionieren kann, aber nicht wie es für alle ALG
II-Bezieher funktionieren kann.