Mat77 schrieb am 12. April 2013 12:46
> Ich weiss, ich krieg rot: aber:
Wofür denn?
> "Mit 705 000 Strafen steht das unentschuldigte Fehlen an der Spitze
> der Sanktionsgründe"
>
> Vielleicht ein bisschen auch ne Einstellungssache von so manchen?
Nun, H4 ist das Existenzminimum, also das, was ein Mensch zum
Existieren braucht. Rein begrifflich bedeutet das, dass ein Mensch
mit Weniger nicht existieren kann, also hungern muss. Rechtfertigt
"Fehlen" tatsächlich, jemanden fahrlässig hungern zu lassen, bzw
seine Würde zu verletzen und, wie der Vorposter angesprochen hat,
gegen absolut grundlegende Rechte des Betroffenen zu verstoßen?
Du magst Recht haben, dass das Einstellungssache ist. Dennoch:
Menschenrechte (und zu denen zählt ein menschenwürdiges Leben) sind
unveräußerlich und dürfen daher unter keinen Umständen eingeschränkt
werden. Zumindest nicht von einem Staat, der sich als Rechtsstaat
verstehen möchte.
> Ich weiss, ich krieg rot: aber:
Wofür denn?
> "Mit 705 000 Strafen steht das unentschuldigte Fehlen an der Spitze
> der Sanktionsgründe"
>
> Vielleicht ein bisschen auch ne Einstellungssache von so manchen?
Nun, H4 ist das Existenzminimum, also das, was ein Mensch zum
Existieren braucht. Rein begrifflich bedeutet das, dass ein Mensch
mit Weniger nicht existieren kann, also hungern muss. Rechtfertigt
"Fehlen" tatsächlich, jemanden fahrlässig hungern zu lassen, bzw
seine Würde zu verletzen und, wie der Vorposter angesprochen hat,
gegen absolut grundlegende Rechte des Betroffenen zu verstoßen?
Du magst Recht haben, dass das Einstellungssache ist. Dennoch:
Menschenrechte (und zu denen zählt ein menschenwürdiges Leben) sind
unveräußerlich und dürfen daher unter keinen Umständen eingeschränkt
werden. Zumindest nicht von einem Staat, der sich als Rechtsstaat
verstehen möchte.