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  • do_nym

mehr als 1000 Beiträge seit 08.09.2010

"Sozial ist etwas, auf das ein Anspruch besteht."

Richtig! 
Aber genau daran scheiden sich die ideologischen Geister.

Die hierzulande herrschende christliche Sozialethik hat ein
gottgebenes Sozialgefüge zum Kern, in dem "der Arme" fester
Bestandteil der Welt ist, um den es sich zu "kümmern" gilt.

Der "Christ" (miss)braucht den Armen geradezu, um sich seines
Christseins zu versichern.

Zur Weihnachtszeit wurde hier im Radio auf lokaler Ebene Spenden
gesammelt. Für wen waren die Spenden? Ausdrücklich für Menschen, die
u n v e r s c h u l d e t in Not geraten sind! 
Menschen, die selbst Schuld sind (wie auch immer diese Schuld
aussehen soll) haben die barmherzige Hilfe des Christenmenschen
offensichtlich erst gar nicht verdient. Ihr Anspruch auf ein
menschenwürdiges Leben wird also von vorneherein negiert. Für die
"unverschuldet" in Not geratenen, ist offensichtlich nicht die
soziale Gemeinschaft verantwortlich. Für die werden Almosen gesammelt
auf die es wiederum keinen Anspruch gibt, denn sonst könnte die
"freiwillige" Gabe des Christenmenschen ihn nicht in Gottes Augen
erhöhen.
So viel zur hier verbreiteten christlich-ideologische Sichtweise, in
der Almosen ein fester Bestandteil sind.

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Vernünftigerweise - und das stellt der Autor vollkommen richtig
heraus - besteht aber ein gleicher Anspruch aller Bürger auf Chancen
und Teilhabe am Gesamtreichtum einer Gemeinschaft.
 Ein Gesellschaftsvertrag, der die Verteilung von Ressourcen regelt
(wem gehört was, wer darf welche Tätigkeit ausüben, etc...) kann nur
dann Akzeptanz von allen einfordern, wenn er niemanden übervorteilt.
Im Vertragsrecht oder BGB wäre von Sittenwidrigkeit die Rede, wenn
eine der Vertragsparteien offensichtlich benachteiligt wird. Ein
sittenwidriger Gesellschaftvertrag ist aber genauso nichtig, wie ein
sittenwidriger Miet- oder Arbeitsvertrag und das bedeutet nichts
anderes, als dass der übervorteilte Bürger nicht mehr in der Pflicht
ist, sich an den Gesellschaftvertrag zu halten. 
Kurz gesagt, er hätte das Recht sich schlicht und einfach zu nehmen,
was ihm zusteht.

Zur Verdeutlichung: Der Staat regelt das Berufs- und Geschäftsleben
bis ins kleinste Detail. Ein Großteil der Regeln verbietet bestimmte
Tätigkeiten, die es Bürgern ermöglichen würden, ein Einkommen zu
erzielen, dass ihnen ein würdiges Leben sichert.
Ein Staat, der (zurecht) solche Regeln aufstellt, ist aber
gleichzeitig in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass diejenigen, denen
er bestimmte Tätigkeiten verbietet, dennoch die Möglichkeit haben,
auf andere menschenwürdige Art und Weise ihren Lebensunterhalt zu
verdienen. Tut er dies nicht, muss er ihnen für die Einschränkung
ihrer Verdienstmöglichkeit Kompensation leisten. So begründet sich
das Anrecht auf soziale Sicherung.

Ein gerechter Gesellschaftsvertrag impliziert also den Anspruch eines
jeden Bürgers auf einen menschenwürdigen und angemessenen Teil vom
Kuchen. Er impliziert das Recht auf Arbeit und Einkommen. Scheitert
der Staat an dieser Aufgabe, dann ist der Gesellschaftsvertrag
nichtig.

In einer vernunftgeleiteten Gesellschaft gibt es keine gottgegebenen
Besitzverhältnisse oder Almosen, sondern gleiche Ansprüche aller, an
den gemeinsamen Ressourcen.


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