andre.hellas schrieb am 21.10.2019 15:45:
Vermummung ist in Deutschland verboten. Helme werden glaube ich als passive Bewaffnung bezeichnet.
Genau. Diejenigen, die sich so vehement für die anti-chinesischen Demonstranten im chinesischen Hongkong einsetzen, sollten sich das dafür einsetzen, daß aus Solidarität und zur Vorbildwirkung der §17a aus dem bundesdeutschen Versammlungsgesetz gestrichen wird:
(1) Es ist verboten, bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin Schutzwaffen oder Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren, mit sich zu führen.
(2) Es ist auch verboten,
1. an derartigen Veranstaltungen in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurückzulegen.
2. bei derartigen Veranstaltungen oder auf dem Weg dorthin Gegenstände mit sich zu führen, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern.
Quelle:https://lexetius.com/VersG/17a,2
(mit Änderungsgeschichte)
Im Grundgesetz hat jedes Grundrecht sein eigenes Ober- und Unterhaus. Im Oberhaus werden, wie hier im Art. 8, hehre Grundsätze verkündet, im Unterhaus wird auf schnöde Gesetze verwiesen, die das Grundrecht bis zur Unkenntlichkeit verstümmeln
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
https://lexetius.com/GG/8
Die Bundesregierung hat jetzt ein Gesetzänderung ingang gesetzt, wonach auch vor Gericht niemand das Gesicht verschleiern darf.