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  • Frank_Drebbin

mehr als 1000 Beiträge seit 03.06.2005

Mal gelesen, was da drin steht?

Mal gelesen, was da drin steht? Zitat:

a.Gastronomische Einrichtungen umgehend die Öffnung zu er-möglichen, sofern sie den Mindestabstand und die Einhaltung der Hygienevorschriften gewährleisten können. Es gelten die Öffnungszeiten vor der Corona-Pandemie.

b.Hotels und Pensionen umgehend die Öffnung zu ermöglichen, sofern sie den Mindestabstand und die Einhaltung der Hygiene-vorschriften gewährleisten können.

c.Einrichtungen des Einzel- und Fachhandels, unabhängig von der Größe des Betriebs- und Verkaufsbereich umgehend die Öff-nung zu ermöglichen, sofern sie den Mindestabstand und die Einhaltung der Hygienevorschriften gewährleisten können.

d.Dienstleistungsgeschäften und –unternehmen umgehend die Öffnung zu ermöglichen, sofern sie den Mindestabstand und die Einhaltung der Hygienevorschriften gewährleisten können.

e.Einrichtungen des religiösen Lebens, insbesondere Gotteshäu-sern, umgehend die Öffnung zu ermöglichen, sofern sie den Mindestabstand und die Einhaltung der Hygienevorschriften ge-währleisten können.

f.Theatern, Opern, Konzerthäusern, Museen, Galerien, Ausstel-lungen und ähnlichen Einrichtungen umgehend die Öffnung zu ermöglichen, sofern sie den Mindestabstand und die Einhaltung der Hygienevorschriften gewährleisten können.

g.Zoos und Tierparks umgehend die Öffnung zu ermöglichen, so-fern sie den Mindestabstand und die Einhaltung der Hygienevor-schriften gewährleisten können.

h.Sportvereinen und Sportstätten umgehend die Öffnung zu er-möglichen, sofern sie den Mindestabstand und die Einhaltung der Hygienevorschriften gewährleisten können"


Wer soll Das jeweils kontrollieren? Wenn nur 5% der öffnenden Einrichtungen da schlampen, haben wir ruckzuck Verhältnisse wie in GB....

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (23.04.2020 15:36).

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