utini-initu schrieb am 22.04.2020 00:56:
. . . nämlich das alle Unterzeichner mit ihrer Unterschrift (Notariell beglaubigt natürlich) eine weitergehende Behandlung ausschließen (quasi eine Patientenverfügung) und einer von Lebensmittelpunkten abgelegenen Quarantäneunterbringung zustimmen.
z.B. in Bundeswehrlazaretten/Seuchenzentren die in z.B. Fußballstadien (also selbstverständlich Flucht-sicher) aufgebaut werden.Und danach dann Tschüßikowski und viel Spaß.
Aber denk dran, dann fangen die Endlosdiskussionen darum an, wer gerade wegen oder nur mit Corona nach Luft jappst ("ich hab das öfter...").