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  • Tyrodan

281 Beiträge seit 20.10.2008

Re: Hausdurchsuchungen waren Wahltaktik

xj12 schrieb am 19.11.2024 10:03:

Aber logisch - das Habeck bzw. die von ihm beauftragte Agentur in 1,5 Jahren 700 Strafanzeigen gestellt hat, ist wahrscheinlich auch so ein politisches Manöver von CDU/CSU? Richtig?

Strafanzeigen wegen Beleidigung darf man stellen. Diese Gesetze sind nicht neu.
Ebenso ist es nicht neu, dass man Kritiker und Gegner mit "Lawfare" überzieht.
Muss man nicht schön finden und zeugt mMn auch eher von schwachem Charakter.
Ist auch eine Super-Taktik gegen finanziell schwach aufgestellte Leute.
Abschreckungswirkung.
Neu ist, dass sich Richter einspannen lassen und das Konzept der Verhältnismäßigkeit völlig ignorieren, wenn sie Hausdurchsuchungen bei solchen Strafanzeigen anordnen.

Dein Haus oder deine Wohnung haben besonderen gesetzlichen Schutz. Dieser sollte eigentlich höher wiegen, als das Bedürfnis nicht beleidigt zu werden.

Von daher: Es hängt am Richter und daher die Frage nach dem Parteibuch.
Oder eine physische Kopie der Weisung. Wenn sich ein Anwalt findet, der bereit ist diesen Fall pro bono zu Gericht zu tragen, könnte das durchaus Konsequenzen für den Richter bedeuten.

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