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Avatar von foobar
  • foobar

mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.2000

Mitgefühl kann man nicht staatlich verordnen

Mag ja sein, daß derjenige, der Mitgefühl empfindet, davon profitiert. Man kann Mitgefühl aber nicht erzwingen. Man kann höchstens erzwingen, daß jemand Mitgefühl vorspielt. Ob das aber gesund ist, wurde nicht untersucht.

Für das Lächeln gibt es aber Untersuchungen: Lächeln ist gesund, wenn es von innen kommt. Wer erzwungendermaßen Lächeln muß, z.B. aufgrund des Berufes, kann dagegen davon krank werden.

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