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mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.2003

Re: Achso. Ich dachte immer, in Artikel 1 steht was von Menschen, nicht Deutsche

Um mal wieder das Thema einzuengen: es geht um Migration - und als "Flüchtlinge" deklarierte Einwanderer. Bei Flüchtlingen kann man ja nicht "nein" sagen und fühlt sich aus humanistischen Gründen gezwungen, zu handeln. Bei Migranten dagegen ...

Es handelt sich aber fast immer um Migranten. Das Asylrecht greift ohnehin nicht bei Kriegs-, Hunger-, Elends- und Klimaflüchtlingen, sondern allein bei politisch Verfolgten. Eine Gesetzesänderung wurde bis heute nicht durchgeführt, um auch die o.g. Gruppen juristisch abzusichern. Und auch etwaige Einwanderungsgesetze sind nicht hinreichend sicher aufgestellt. Nach Völkerrecht sind ohnehin die "Flüchtlinge" keine Flüchtlinge mehr, da diese nicht auf kürzestem Wege in ein sicheres Nachbarland oder eine sichere Zone geflohen sind.

Anders ausgedrückt: 1,5 Millionen Flüchtlinge befinden sich ohne jegliche rechtliche Absicherung in Deutschland. Es ist sogar völkerrechtlich völlig legitim, all diese Menschen einzusammeln und per "Transportflotte" mit militärischem Geleitschutz nach Afrika zu fahren, um sie dort an Land gehen zu lassen. Also Gnade ihnen Gott, sollte sich je der politische Wind drehen in Deutschland, denn es gibt kein Gesetz, was sie schützt. Diese rechtliche Unsicherheit - der permanente Gesetzesbruch durch die Große Koalition - hat diese Leute in eine Lage gebracht, in der sie auf Gedeih und Verderben den Launen der jeweiligen Machthaber im Lande ausgesetzt sind.

"Humanistische Beweggründe" sehen anders aus.

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