Mit einer Verordnung im Jahre 1938 mußten alle männlichen
Bürger jüdischen Glaubens bzw. Abstammung in den Paß
den zusätzlichen Vornamen "Israel", alle weiblichen den
Vornamen "Sarah" eintragen lassen.
Im Juli 1938 wurde vom NS-Regime verfügt, daß
Bürger/innen jüdischen Glaubens bzw. Abstammung auf dem
Deckblatt des Passes ein großes rotes "J" aufgestempelt
wurde.