yens schrieb am 4. April 2004 3:13
> Eine etwaige Standrechtliche Erschiesseung der "unlawful combattands"
> waere durch die Haager Landkriegsordnung gedeckt. Muss man nicht
> gutfinden, ist aber so.
Warum regt man sich dann so ueber den Tod der unlawfull combattants
der VSA auf?
> Eine etwaige Standrechtliche Erschiesseung der "unlawful combattands"
> waere durch die Haager Landkriegsordnung gedeckt. Muss man nicht
> gutfinden, ist aber so.
Warum regt man sich dann so ueber den Tod der unlawfull combattants
der VSA auf?