Wipe schrieb am 3. April 2004 12:22
> Dürfen die Iraker Söldner nach Völkerrecht nicht umbringen.
Grundsätzlich darf man nach Völkerrecht gar niemanden umbringen.
Aber unter bestimmten Umständen darf man bestimmte Personen/Gruppen
bekämpfen, wobei tödliche Folgen in Kauf genommen werden dürfen.
> Oder gilt das nur für Partisanen?
Nach modernem Sprachgebrauch spricht man dann von "gezielter Tötung"
> Aber die USA sind ja sowieso die Agressoren.
Der Meinung bin ich zwar auch, dürfte aber in der aktuellen Situation
ziemlich belanglos sein.
> Dürfen die Iraker Söldner nach Völkerrecht nicht umbringen.
Grundsätzlich darf man nach Völkerrecht gar niemanden umbringen.
Aber unter bestimmten Umständen darf man bestimmte Personen/Gruppen
bekämpfen, wobei tödliche Folgen in Kauf genommen werden dürfen.
> Oder gilt das nur für Partisanen?
Nach modernem Sprachgebrauch spricht man dann von "gezielter Tötung"
> Aber die USA sind ja sowieso die Agressoren.
Der Meinung bin ich zwar auch, dürfte aber in der aktuellen Situation
ziemlich belanglos sein.