>Das mag ja sein, aber nach der offiziellen Einstellung der
>Kampfhandlungen gelten solche Handlungen als Guerillia krieg. Eine
>etwaige Standrechtliche Erschiesseung der "unlawful combattands"
>waere durch die Haager Landkriegsordnung gedeckt. Muss man nicht
>gutfinden, ist aber so.
Es exestiert keine Kapitulationsurkunde, noch nicht einmal ein
offizieller Waffenstillstand. Wie kommst du daraf das es ein Ende der
Kampfhandlungen gibt??? Wenn eine Armme einfach verschwindet, muß sie
noch lange nicht weg sein.
>Kampfhandlungen gelten solche Handlungen als Guerillia krieg. Eine
>etwaige Standrechtliche Erschiesseung der "unlawful combattands"
>waere durch die Haager Landkriegsordnung gedeckt. Muss man nicht
>gutfinden, ist aber so.
Es exestiert keine Kapitulationsurkunde, noch nicht einmal ein
offizieller Waffenstillstand. Wie kommst du daraf das es ein Ende der
Kampfhandlungen gibt??? Wenn eine Armme einfach verschwindet, muß sie
noch lange nicht weg sein.