Söldner sind Nichtkombattanten und nach laut UNO verboten!
Was glaubst Du bekommen solche Leute 1000 Doller am Tag und die
armerikanische Regierung zeigte sich so gelassen??
Definitionen aus dem humanitären Völkerrecht / Genfer Abkommen
Kombattant
Bei einem internationalen bewaffneten Konflikt gelten alle Mitglieder
der Streitkräfte einer Konfliktpartei, mit Ausnahme des Sanitäts- und
Seelsorgepersonals, als Kombattanten. Diese müssen sich von der
Zivilbevölkerung abheben (zum Beispiel durch Uniform oder
Erkennungszeichen). Die Bezeichnung «Kombattant» wird unter gewissen
Umständen auch auf Personen angewandt, die an Massenerhebungen zur
spontanen Gebietsverteidigung teilnehmen, auf Kinder und auf
Guerillakämpfer. Sie gilt jedoch grundsätzlich nicht für Söldner und
Spione. Fällt ein Kombattant in die Hände des Feindes, so erhält er
den Status eines Kriegsgefangenen.
Söldner
Söldner sind ausländische Personen, die sich rekrutieren lassen, um
in einem bewaffneten Konflikt zu kämpfen in der Absicht, sich zu
bereichern. Sie haben kein Anrecht auf den Status eines Kombattanten.
Geraten sie in Gefangenschaft, gelten sie nicht als Kriegsgefangene.
Ein internationales Abkommen der UNO sieht ein Verbot des Anwerbens,
des Einsatzes, der Finanzierung und der Ausbildung von Söldnern vor.
Geschützte Personen
Unter diesen Begriff fallen Personen, die gemäss den Genfer Abkommen
Anspruch auf besonderen Schutz haben: Verwundete, kranke oder
schiffbrüchige Zivil- und Militärpersonen, Kriegsgefangene,
Zivilpersonen, die auf dem Gebiet der gegnerischen Partei in deren
Gewalt geraten sind, sowie Zivilpersonen in besetztem Gebiet. Das
Sanitäts- und Seelsorgepersonal, Unterhändler, Hilfs- und
Zivilschutzpersonal, Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose auf dem
Gebiet einer Konfliktpartei sowie Frauen und Kinder sind den
geschützten Personen normalerweise gleichgestellt.
Innere Unruhen
Innere Unruhen, d. h. Auseinandersetzungen von einer gewissen
Heftigkeit oder Dauer, die Gewaltakte zum Inhalt haben, gelten nicht
als bewaffnete Konflikte und fallen somit nicht unter den
Schutzbereich des humanitären Völkerrechts. In diesen Situationen
bleiben grundsätzlich die Menschenrechte anwendbar.
Der Irak hat zur Zeit den Status "Innere Unruhen"!
Gruß G.Berner
Was glaubst Du bekommen solche Leute 1000 Doller am Tag und die
armerikanische Regierung zeigte sich so gelassen??
Definitionen aus dem humanitären Völkerrecht / Genfer Abkommen
Kombattant
Bei einem internationalen bewaffneten Konflikt gelten alle Mitglieder
der Streitkräfte einer Konfliktpartei, mit Ausnahme des Sanitäts- und
Seelsorgepersonals, als Kombattanten. Diese müssen sich von der
Zivilbevölkerung abheben (zum Beispiel durch Uniform oder
Erkennungszeichen). Die Bezeichnung «Kombattant» wird unter gewissen
Umständen auch auf Personen angewandt, die an Massenerhebungen zur
spontanen Gebietsverteidigung teilnehmen, auf Kinder und auf
Guerillakämpfer. Sie gilt jedoch grundsätzlich nicht für Söldner und
Spione. Fällt ein Kombattant in die Hände des Feindes, so erhält er
den Status eines Kriegsgefangenen.
Söldner
Söldner sind ausländische Personen, die sich rekrutieren lassen, um
in einem bewaffneten Konflikt zu kämpfen in der Absicht, sich zu
bereichern. Sie haben kein Anrecht auf den Status eines Kombattanten.
Geraten sie in Gefangenschaft, gelten sie nicht als Kriegsgefangene.
Ein internationales Abkommen der UNO sieht ein Verbot des Anwerbens,
des Einsatzes, der Finanzierung und der Ausbildung von Söldnern vor.
Geschützte Personen
Unter diesen Begriff fallen Personen, die gemäss den Genfer Abkommen
Anspruch auf besonderen Schutz haben: Verwundete, kranke oder
schiffbrüchige Zivil- und Militärpersonen, Kriegsgefangene,
Zivilpersonen, die auf dem Gebiet der gegnerischen Partei in deren
Gewalt geraten sind, sowie Zivilpersonen in besetztem Gebiet. Das
Sanitäts- und Seelsorgepersonal, Unterhändler, Hilfs- und
Zivilschutzpersonal, Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose auf dem
Gebiet einer Konfliktpartei sowie Frauen und Kinder sind den
geschützten Personen normalerweise gleichgestellt.
Innere Unruhen
Innere Unruhen, d. h. Auseinandersetzungen von einer gewissen
Heftigkeit oder Dauer, die Gewaltakte zum Inhalt haben, gelten nicht
als bewaffnete Konflikte und fallen somit nicht unter den
Schutzbereich des humanitären Völkerrechts. In diesen Situationen
bleiben grundsätzlich die Menschenrechte anwendbar.
Der Irak hat zur Zeit den Status "Innere Unruhen"!
Gruß G.Berner