Ansicht umschalten
Avatar von fuckup2
  • fuckup2

mehr als 1000 Beiträge seit 15.09.2022

Re: Das heißt also...

TheCalyx schrieb am 28.01.2024 13:00:

Gesetzlich sind Telearbeitsplätze "vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten" (§ 2 Abs. 7 Arbeitsstättenverordnung). Dies setzt eine Ausstattung mit Arbeitsmitteln durch das Unternehmen am häuslichen Arbeitsplatz voraus. Um diese Auflagen zu umgehen, wird statt von Telearbeit von "mobiler Arbeit" gesprochen. Bei mobiler Arbeit bleiben die Kosten allein bei den Beschäftigten.

... Habeck will eine Gesetzesgrundlage für verdeckte Subventionierung von Unternehmen durch den Arbeitnehmer schaffen.

Denn sonst könnte man ja einen Rechtsanspruch auf die bestehende Telearbeitsregelung schaffen.

Das würde dann Festangestellte quasi teilweise zu Freelancern machen, zumindest, was das Arbeitsmaterial angeht.

Bei mir in der Firma hieß es von Kollegen öfter mal: "Wenn das hier so weiter geht, dann muss man zur Arbeit auch noch Geld mitbringen."

Tja, da wären wir dann, denn im Prinzip ist das ja dann eine Gehaltskürzung, man subventioniert als Arbeitnehmer das Unternehmen durch die Übernahme von Arbeitsmaterialkosten und Betriebskosten aus eigener Tasche.

Oder sehe ich das falsch?

Ja.

Tele-Arbeit == Dein AG verlangt, dass der Arbeitsort bei Dir zu Hause liegt.
Mobile-Arbeit == Du entscheidest, dass d er Arbeitsort bei Dir zu Hause liegt.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten