AlterSchwede schrieb am 28.01.2024 07:08:
Und auch bei schlechtesten Witterungsverhältnissen, wo wir noch vor einigen Tagen von Arbeitsrechtlern belehrt worden sind, hat der Arbeitnehmer pünktlich am Arbeitsort zu erscheinen, riskiert er nicht Abmahnung und Kündigung, die wiederum eine Dreimonatssperre von Arbeitslosengeld nach sich zieht, weil ja selbst verschuldet.
Diejenigen, die zur Arbeit müssen, kommen aber besser durch (weniger Staus, weniger Stop&Go an Ampeln, weniger Parkplatzsuche) wenn insgesamt weniger Autos zu den Stoßzeiten unterwegs sind.
Dann sind die, die fahren müssen, auch pünktlicher und weniger gestresst.