AlterSchwede schrieb am 28.01.2024 07:08:
Zweiklassenarbeitsrecht jetzt auch durch Homeoffice?
Homeoffice im Garten eines Hauses im Grünen, davon träumen viele Arbeitnehmer, die jeden Tag im Betrieb erscheinen müssen, weil sie Berufe haben, die das schlichtweg nicht ermöglichen. Und auch bei schlechtesten Witterungsverhältnissen, wo wir noch vor einigen Tagen von Arbeitsrechtlern belehrt worden sind, hat der Arbeitnehmer pünktlich am Arbeitsort zu erscheinen, riskiert er nicht Abmahnung und Kündigung, die wiederum eine Dreimonatssperre von Arbeitslosengeld nach sich zieht, weil ja selbst verschuldet.
Es gilt das Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatz. Im Zweifel also noch die Promotion an den Master dranhängen, dann kann man sich den Arbeitsplatz tatsächlich relativ frei aussuchen.
Profi-Tipp:
Gegen Unsicherheiten bezüglich des Arbeitsweg hilft wohnen in Nähe des Arbeitsplatzes.