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  • GordonHannes

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Re: Besteuerung unabhängig vom Wohnort abzgl. ausländischer Besteuerung.

ede1103 schrieb am 24.06.2024 11:08:

Das stimmt nicht so - wenn du als Deutscher die z.B. die Grossbritanische Staatsbürgerschaft annimmst musst du aufpassen das dir die Deutsche nicht aberkannt wird oder das du dahin gedrängt wirst diese aufzugeben.
Das Deutsche Gesetz besagt nur das du nicht Staatenlos sein darfst.

Und ja mir sind ebensolche Fälle bekannt von Menschen die sich in England niedergelassen haben

Aber der dt Staat kann von sich aus halt nicht die dt Staatsangehörigkeit aberkennen wenn der Besitzer das nicht will. also sich z.B. eine bessere Staatsangehörigkeit erwirbt.

Er kann das nur dann machen wenn der Besitzer von sich aus die Voraussetzungen schafft.

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