Pearphidae schrieb am 08.06.2024 11:06:
- GENAU GENOMMEN rufen Sie mit dieser allgemeinen Formulierung sogar zu einer Straftat auf, denn Sie befinden sich hier in einem deutschen Forum und gemäß den Gesetzen unseres Landes ist "Unterlassene Hilfeleistung" dann strafbar, wenn der Angegriffene um Hilfe bittet.
Beschäftigen Sie sich bitte mit der Materie, z.B. hier:
StGB §323c regelt die unterlassene Hilfeleistung. Demnach ist jeder dazu verpflichtet, in Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Notsituationen zu helfen, wenn es möglich, erforderlich und zumutbar ist. Das bedeutet allerdings auch, dass keine erhebliche eigene Gefahr in Kauf genommen werden muss. Zudem dürfen auch andere wichtige Pflichten, wie beispielsweise die Aufsichtspflicht für kleine Kinder, nicht verletzt werden. Zuletzt macht sich nur derjenige der unterlassenen Hilfeleistung nach StGB strafbar, der vorsätzlich nicht handelt. Auf den tatsächlichen Erfolg der Hilfeleistung kommt es nicht an. Sondern es zählt die Hilfe als solche.
(aus: https://www.roland-rechtsschutz.de/unterlassene-hilfeleistung/ )
Ich schrieb bereits, dass ich für die Ukraine spende. Sie haben bisher nichts dergleichen offenbart.
Was tun Sie denn, außer angeblich für die Gerechtigkeit nun ausgerechnet zu Waffenlieferungen aufzurufen und Deutschland damit potenziell in einen Krieg hineinzuziehen?