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  • hdwinkel

mehr als 1000 Beiträge seit 16.06.2012

Re: Werte - Interessen - Moralnormen

Pearphidae schrieb am 08.06.2024 12:54:

hdwinkel schrieb am 08.06.2024 12:02:

Pearphidae schrieb am 08.06.2024 11:06:

Sie schrieben: "Denn wer kann schon ernsthaft nicht gegen das Böse sein. Dagegen muss man ja einfach kämpfen, oder nicht? Nö. Muss man nicht."

- GENAU GENOMMEN rufen Sie mit dieser allgemeinen Formulierung sogar zu einer Straftat auf, denn Sie befinden sich hier in einem deutschen Forum und gemäß den Gesetzen unseres Landes ist "Unterlassene Hilfeleistung" dann strafbar, wenn der Angegriffene um Hilfe bittet.

Beschäftigen Sie sich bitte mit der Materie, z.B. hier:

"StGB §323c regelt die unterlassene Hilfeleistung. Demnach ist jeder dazu verpflichtet, in Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Notsituationen zu helfen, wenn es möglich, erforderlich und zumutbar ist. Das bedeutet allerdings auch, dass keine erhebliche eigene Gefahr in Kauf genommen werden muss. Zudem dürfen auch andere wichtige Pflichten, wie beispielsweise die Aufsichtspflicht für kleine Kinder, nicht verletzt werden. Zuletzt macht sich nur derjenige der unterlassenen Hilfeleistung nach StGB strafbar, der vorsätzlich nicht handelt. Auf den tatsächlichen Erfolg der Hilfeleistung kommt es nicht an. Sondern es zählt die Hilfe als solche."
aus: https://www.roland-rechtsschutz.de/unterlassene-hilfeleistung/

Ich verstehe durchaus, dass viele Leute ungern Normen lesen und irgendwelche Deutungen vorziehen. Diese können jedoch niemals den jeweiligen Einzelfall beurteilen. Deshalb empfehle ich immer, sich den Originaltext anzusehen:

StGB § 323c
"Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen"
(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.

Ihre allgemeine Behauptung, grundsätzlich keine Hilfe leisten zu müssen, stellt bereits einen allgemeinen Vorsatz zur Irreführung dar, der darauf abzielt eine erforderliche und mögliche sowie zumutbare Hilfeleistung zu verhindern.

Sie verbreiten schon wieder Unwahrheiten. Ich sprach davon, dass man nicht kämpfen muss, nicht von nicht helfen.
Helfen tue ich ja, indem ich für die Ukraine spende.
Wo genau im Gesetzesblatt steht denn nun, dass ich kämpfen müsse? Das steht da aus gutem Grund eben nicht.

Am besten lassen Sie sich das von einem Anwalt im Detail erläutern, denn meinen weiteren Ausführungen würde ohnehin kein Glauben geschenkt werden.

Vielleicht sollten Sie selbst dazu mal einen Anwalt konsultieren?

Ich schrieb bereits, dass ich für die Ukraine spende. Sie haben bisher nichts dergleichen offenbart.
Was tun Sie denn, außer angeblich für die Gerechtigkeit nun ausgerechnet zu Waffenlieferungen aufzurufen und Deutschland damit potenziell in einen Krieg hineinzuziehen?

Von mir aus dürfen Sie sich rechtfertigen soviel Sie wollen, wenn Sie das Gefühl haben, es tun zu müssen.

Es gibt nichts, wofür ich mich rechtfertigen müsste und Sie dürfen hier niemanden dazu drängen, persönliche Informationen preis zu geben.

Schon gar nicht mit beleidigenden Schmähungen.

Sie selbst werfen mir unterlassene Hilfeleistung vor. Meinen Sie nicht, dass das die Gegenfrage provoziert, was eigentlich Ihr eigener Beitrag für die Hilfe der Ukraine ist?

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