... und natürlich erst nachdem die Chatprotokolle bekannt wurden, schliesslich waren ja die Inhalte des Chats der Grund für den Ausschluss.
Man muss nunmal eine nachweisbare Begründung für einen Parteiausschluss haben.
... und natürlich erst nachdem die Chatprotokolle bekannt wurden, schliesslich waren ja die Inhalte des Chats der Grund für den Ausschluss.
Man muss nunmal eine nachweisbare Begründung für einen Parteiausschluss haben.