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Avatar von Frank_Drebbin
  • Frank_Drebbin

mehr als 1000 Beiträge seit 03.06.2005

Welcher Missbrauch?

Patenthalse schrieb am 23.08.2018 21:09:

Genau so wie das Asylrecht, der Hunderttausendfache Missbrauch macht ja mehr als deutlich, dass es nicht funktioniert.

Welcher Missbrauch?
Das Stellen eines Asylantrags ist kein Missbrauch.

Das ist das Recht eines jeden Ausländers.
So wie jeder Deutsche H4 beantragen kann, auch Frau Mohn oder Familie Quandt.

Drittstaatenregelung, Begründetheit, etc werden erst im Verfahren wirksam, so wie Bedürftigkeit für H4 erst nach Antrag geprüft werden....

Davon abgesehen konnte sich noch nie ein Rechtsbrecher mit Rechtsbrüchen Anderer entschuldigen. Auch nicht mit eingebildeten Rechtsbrüchen Anderer.....
Es gibt keine Gleichheit im Unrecht.

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