April 2022
In einer weiteren Änderung des Grundgesetzes legt der Bundestag mit den Stimmen der AfD – CSU – Fraktion das Höchstalter von Richtern am Bundesverfassungsgericht auf 50 Jahre fest. Freiwerdende Posten werden vom Bundestag aus Vorschlägen aller Fraktionen mit einfacher Mehrheit gewählt.
Im Wendland regt sich der Wiederstand gegen das Endlager Gorleben und das SichEvG. Massive Polizeieinsätze sind die Folge.
Mai 2022
In einer gemeinsamen Konferenz unterzeichnen die Staats- und Regierungschefs von Polen, Tschechien, der Slowakei, Ungarns, Österreichs, Italiens und Deutschlands die „Krakauer Erklärung zur Reform der Europäischen Union“. Bei allen anderen Mitgliedsstaaten trifft diese Erklärung auf vehemente Ablehnung. Der EU-Ratspräsident wird mit den Worten zitiert: „Das ist der Tod Europas!“
Juni 2022
Der Bundestag beschließt das „Gesetz über Wahrheit in den Medien“ (WaMeG). Dieses Gesetz gesteht jedem durch Berichterstattung in den Medien Geschädigtem einen umfangreichen Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche zu. Die Beweislast für den Wahrheitsgehalt der Berichterstattung liegt hierbei bei dem Berichtenden. Der Bundespräsident unterbricht für die Unterzeichnung des Gesetzes seinen Sommerurlaub.
Juli 2022
In Deutschland regt sich der Widerstand gegen das WaMeG. Die Bundeskanzlerin spricht von „links-autonomen und grünen Randalierern“. Der Bundesinnenminister weißt die Polizei an „Mit aller gebotenen Härte gegen nicht genehmigte oder eskalierende Demonstrationen vorzugehen.“
In Dresden kommt zu einem massiven Polizeieinsatz gegen eine Gruppe von Gymnasialschülern, welche zum Schuljahresabschluss ein Transparent mit der Aufschrift „WaMeG muss weg!“ zusammen mit einer Karikatur von Jörg Meuthen entfalteten. Die „Dresdner 12“ werden durch die Polizei zehn Stunden festgehalten und erkennungsdienstlich behandelt.
September 2022
Das WaMeG trat während der Sommerpause mit seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Am selben Tag reichen alle Abgeordneten der AfD-Bundestagsfraktion auf der Basis dieses Gesetzes Klage gegen ca. 2.300 Journalisten ein. Klagen aus Landtagsfraktionen steigern diese Zahl in den folgenden Wochen auf etwa 4.200. In den daraus resultierenden Prozessen werden 2/3 der Beklagten zu Schadensersatz und Schmerzensgeldern von durchschnittlich 130.000 Euro verurteilt. Eine Welle von Privatinsolvenzen unter Journalisten ist die Folge.
In einer Rede vor der Jungen Alternative in Kiel äußert sich der Bundesinnenminister zu dieser Klagewelle folgendermaßen: „Wir werden diesem Lügenpack zeigen, was wir unter ausgewogener und unabhängiger Berichterstattung verstehen!“
Jörg Meuthen verklagt auf Grund ihrer „medialen Äußerung“ die Dresdner 12 auf ein in Deutschland nie dagewesenes Schmerzensgeld von insgesamt 1,2 Millionen Euro.