udorudi schrieb am 10. Mai 2013 17:10
> 3) Strafunmündig zu sein, und nicht belangt werden zu können, sagt
> dir das was ?
Könnte man sofort einsacken, wenn man wollte. Natürlich nicht in den
Knast, sondern ins geschlossene Heim. Hat den großen Vorteil, dass
das Kindergeld für die Eltern wegfällt.
> 3) Strafunmündig zu sein, und nicht belangt werden zu können, sagt
> dir das was ?
Könnte man sofort einsacken, wenn man wollte. Natürlich nicht in den
Knast, sondern ins geschlossene Heim. Hat den großen Vorteil, dass
das Kindergeld für die Eltern wegfällt.